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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Zustellgesellschaft Schleswig-Holstein mbH für die Briefbeförderungsaufträge

  1. Geltungsbereich
    Der Anwendungsbereich dieser AGB umfasst alle Briebeförderungsaufträge. Das sind zwischen Autraggebern, im Folgenden Absender genannt, und der Zustellgesellschaft Schleswig-Holstein mbH, im Folgenden NordBrief genannt, geschlossene Verträge über die Beförderung von Briefen, briefähnlichen Sendungen, Postkarten, Katalogen oder Werbeantworten. Abweichende AGB vom Absender, die NordBrief nicht ausdrücklich anerkennt, sind unverbindlich, auch wenn NordBrief nicht ausdrücklich widerspricht. Ergänzend zu diesen AGB gilt die Preisliste/Leistungsbeschreibung NordBrief in der jeweils gültigen Fassung.
  2. Vertragsabschluss
    Sämtliche Angebote sind freibleibend. Alle Aufträge, auch wenn sie von Vertretern oder sonstigen Verkaufsmitarbeitern entgegengenommen werden, erlangen für NordBrief erst Verbindlichkeit mit der schriftlichen Bestätigung. Rechte und Pflichten im Geltungsbereich dieser AGB werden durch den Abschluss eines Beförderungsvertrages zwischen NordBrief und einem Absender begründet. Vertragsgegenstand ist die Beförderung von Sendungen des Absenders von einem oder mehreren Übernahmeorten zu den vom Absender definierten Zielorten. Ausgeschlossen von der Beförderung sind Sendungen, die Bargeld, Barschecks, Wechsel, Wertmarken, Wertpapiere, Schmuck, Edelsteine oder sonstige Wertgegenstände sowie verderbliche Waren enthalten. Für den Inhalt der Sendung ist allein der Absender verantwortlich. Für NordBrief besteht insoweit keine Prüfungspflicht. Bei fernmündlich aufgegebenen Bestellungen oder Änderungen trägt der Auftraggeber die Gefahr etwaiger Missverständnisse bei der Übermittlung. Das von NordBrief bediente Zielgebiet ergibt sich aus der Preisliste in der jeweils gültigen Fassung.

Entspricht eine Sendung hinsichtlich ihrer Beschaffenheit, Adresse oder in sonstiger Weise nicht der Preisliste in der jeweils gültigen Fassung oder diesen AGB, so steht es NordBrief frei:

  • die Annahme der Sendung zu verweigern,
  • eine bereits übergebene / übernommene Sendung zurückzugeben oder zur Abholung bereitzuhalten oder die Sendung ohne Benachrichtigung des Absenders zu befördern und ein entsprechendes Nachentgelt zu erheben.

Das Recht von NordBrief, ein Vertragsangebot abzulehnen, bleibt auch in den Fällen unberührt, soweit nicht eine gesetzliche Verpflichtung gegenübersteht.

  1. Pflichten des Absenders
    Für die rechtzeitige Bereitstellung der Sendungen am jeweils vereinbarten Übergabeort ist der Absender verantwortlich. Eine Sendung muss vom Absender ausreichend adressiert (Absender/Empfänger) sein. Nicht ausreichend ist die alleinige Angabe des Postfaches vom Adressaten. Der Absender haftet dafür, dass die Sendungen ordnungsgemäß verschlossen und für die maschinelle Verarbeitung geeignet sind. Des Weiteren ist für Sendungen eine derart geeignete Verpackung zu wählen, dass der Transport und die Übergabe vollständig und gefahrlos durch NordBrief gewährleistet werden kann. Auf den Wert des Inhalts der Sendung darf die Verpackung keine Rückschlüsse zulassen. NordBrief ist berechtigt, die Beförderung von Sendungen zu verweigern, deren Inhalt, äußere Gestalt oder Beförderung gegen strafrechtliche Bestimmungen verstößt bzw. durch deren Inhalt oder äußere Beschaffenheit Personen verletzt oder Sachschäden verursacht werden können.
  2. Pflichten von NordBrief
    Die Zustellung erfolgt, sofern nichts anderes (Lagerung, Nachsendung, etc.) zwischen NordBrief und Empfänger vereinbart wurde und der Absender keine entgegenstehende Vorausverfügung getroffen hat, unter der auf der Sendung angebrachten Anschrift durch Einlegen in eine für den Empfänger bestimmte, geeignete und ausreichend aufnahmefähige Vorrichtung (z.B. Hausbriefkasten). Sie kann auch durch Aushändigung an den Empfänger, seinen Ehegatten oder an eine Person, die NordBrief gegenüber schriftlich zum Empfang der Sendung berechtigt ist, erfolgen. Ist die Ablieferung der Sendung nicht in der in Absatz 1 genannten Weise möglich, kann sie einem Ersatzempfänger ausgehändigt werden. Das sind Angehörige des Empfängers, der Ehepartner oder andere in den Räumen des Empfängers anwesende Personen, der Inhaber oder Vermieter der in der Anschrift angegebenen Wohnung sowie andere Hausbewohner und Nachbarn des Empfängers, von denen den Umstände nach angenommen werden kann, dass sie zum Empfang der Sendung berechtigt sind. Ist eine Ablieferung nach den vorhergehenden Absätzen 1 und 2 oder anderen von NordBrief nicht vorhersehbaren Gründen unmöglich, so unternimmt NordBrief am folgenden Werktag einen weiteren kostenlosen Zustellversuch. Ein dritter Zustellversuch wird ebenfalls unternommen, doch ist er für den Absender kostenpflichtig in Höhe des Beförderungsentgeltes für diese Sendung. Sendungen sind unzustellbar, wenn der Empfänger nicht ermittelt werden kann, wenn keine empfangsberechtigte Person im Sinne der Absätze 1 und 2 angetroffen werden konnten oder die Annahme verweigert wurde. Als Annahmeverweigerung gilt auch die Verhinderung der Ablieferung über eine vorhandene Empfangsvorrichtung. Unzustellbare Sendungen werden an den Absender zurückbefördert. Ist die Zurückbeförderung unzustellbarer Sendungen mangels ausreichender Absenderangaben und sonstiger Recherche unmöglich, ist NordBrief nach Ablauf von sechs Wochen zur Vernichtung der Sendung berechtigt. NordBrief übernimmt auch die Vorsortierung von Sendungen zum Zwecke der Vorbereitung des Versandes und der Zustellung durch Drittunternehmen. Dazu sammelt NordBrief Sendungen verschiedener Absender, bündelt, sortiert und bereitet diese Sendungen für die Zustellung durch Drittunternehmen für die Absender in deren Namen vor (Konsolidierung). Die Leistungen von NordBrief beziehen sich in diesem Falle nur auf die Sendungsvorbereitung und Weiterleitung an den für den Absender/Einlieferer zustellenden Postdienstleister. NordBrief ist weiterhin berechtigt, Sendungen im ausgewiesenen NordBrief-Zustellgebiet auch mit der Deutschen Post AG zu versenden.

NordBrief ist berechtigt, alle von ihr zuzustellenden Sendungen, die in den Betriebsablauf der Deutschen Post AG gelangten, dort wieder entgegenzunehmen.

  1. Entgelt
    Für die Errechnung der sich durch die Vertragserfüllung ergebenden Verbindlichkeit des Absenders gegenüber NordBrief ist die jeweils aktuell gültige Preisliste maßgeblich. Für Sendungen, die mit der Deutschen Post AG versendet werden müssen, kommen die zum Zeitpunkt der Versendung gültigen Tarife der Deutschen Post AG zum Tragen. Die dem Absender entstehende Verbindlichkeit, ist unverzüglich nach Erhalt der Sammelrechnung ohne Abzug zu begleichen.
  2. Haftung
    Reklamationen über Mängel in der Zustellung hat der Absender innerhalb von zwei Tagen, nachdem er vom Vorhandensein der Mängel Kenntnis erlangte, schriftlich gegenüber NordBrief geltend zu machen. Reklamationen, die jedoch später als eine Woche nach Zustellende eingehen, bleiben unberücksichtigt.

Alle Ansprüche des Absenders auf Ersatz unmittelbaren Schadens – einschließlich Begleit- und Folgeschadens – gegen NordBrief, die leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der NordBrief – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder auf der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Bei der Verletzung von Kardinalpflichten haftet NordBrief der Höhe nach, begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Der Begriff der Kardinalpflicht bezeichnet dabei solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. NordBrief haftet bei Überschreitung der vereinbarten Zustellzeiten und sonstiger Abweichungen in der Zustellung bis zur Höhe des einfachen Betrages der Beförderungsgebühr. Zusätzlich zahlt NordBrief dem Absender eine Vertragsstrafe in Höhe des Beförderungsentgeltes für diese Sendung. Weitere Schadensersatzansprüche des Absenders gegenüber NordBrief sind ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon sind Schadensersatzansprüche des Absenders bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Ausgenommen vom Haftungsausschluss sind ferner Schäden, die auf schwerwiegendes Organisationsverschulden von NordBrief zurückzuführen sind sowie für Schäden, die durch Fehlen einer garantierten Beschaffenheit hervorgerufen wurden.

Die Haftung ist ausgeschlossen bei Schäden, die aufgrund höherer Gewalt verursacht wurden. Die Haftung ist auch ausgeschlossen für Schäden an Sendungen, die nicht der in der aktuell gültigen Preisliste aufgeführten Produkt- und Leistungsbeschreibung entsprechen, oder Schäden, die aufgrund der natürlichen Beschaffenheit des Sendungsinhaltes, etwa durch Hitze, Kälte oder Luftfeuchtigkeit, entstehen.

  1. Abweichende Regelungen
    Vereinbarungen, die von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) abweichen, bedürfen der Schriftform.
  2. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
    Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so haben die übrigen weiterhin Geltung für das Vertragsverhältnis zwischen dem Absender und NordBrief. Die unwirksame Bestimmung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt und der Vertrag soll entsprechend seinem wirtschaftlichen Sinn und gemäß dem Willen der Vertragsparteien durchgeführt werden.
  3. Gerichtsstand
    Gerichtsstand für beide Seiten ist Flensburg.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Zustellgesellschaft Schleswig-Holstein mbH

Briefbeförderung für mit Briefmarken frankierte Sendungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Briefbeförderungsaufträge, die aufgrund eines Vertrages zwischen der Zustellgesellschaft Schleswig-Holstein mbH (im Folgenden ZG genannt) und dem Kunden (im Folgenden Absender genannt) abgeschlossen werden.

Befördert werden Briefe und Postkarten, die die Voraussetzungen an eine „Maschinenfähigkeit“ erfüllen. Maschinenfähigkeit setzt voraus, dass Sendungen automatisch in den Sortieranlagen und ohne zusätzliches manuelles Handling bearbeitet werden können. Die Basis hierfür bilden durchgehend flache Sendungen, mit solider Beschaffenheit und guter Stabilität. Maschinenfähig sind Sendungen, die stabil und dennoch ausreichend biegsam sowie plan bzw. flach und damit uneingeschränkt stapelfähig sind.

Nicht befördert werden Werbesendungen, Sendungen mit Unebenheiten durch eingelegte oder aufgeklebte Gegenstände, z. B. Blumensamen, Schlüssel, Kundenkarten, diverse Datenträger sowie stärkere Beilagen aus Papier/Karton, und Sendungen, deren Anschrift unter Beachtung der Zoneneinteilung nicht lesegerecht bzw. schräg gestellt aufgebracht wurde.

Abweichende AGB des Absenders werden ausdrücklich nicht anerkannt und sind unverbindlich, auch dann, wenn die ZG nicht ausdrücklich widerspricht.

Ergänzend zu diesen AGB gilt die Preisliste/Leistungsbeschreibung der ZG für die Briefbeförderung in der jeweils gültigen Fassung.

§ 2 Vertragsabschluss

Die Beförderung erfolgt durch Abschluss eines Beförderungsvertrages zwischen der ZG und dem Absender unter Zugrundelegung dieser AGB. Ohne ausdrückliche Vereinbarung kommt der Beförderungsvertrag zustande, wenn der Absender die zu befördernde, ausreichend frankierte Sendung einer Annahmestelle der ZG übergibt oder in einen ZG-Briefkasten einlegt und die ZG diese Sendung entgegennimmt. Vertragsgegenstand ist die Beförderung von Sendungen des Absenders zu den vom Absender definierten Zielorten. Ohne besondere Vereinbarung von der Beförderung ausgeschlossen werden Sendungen, die Bargeld, Barschecks, Wechsel, Wertmarken, Wertpapiere, Schmuck, Edelsteine oder sonstige Wertgegenstände sowie verderbliche Waren enthalten. Von der Beförderung ebenfalls ausgeschlossen sind Sendungen, durch die Personen verletzt oder Sachschäden verursacht werden können, Sendungen mit giftigen, ätzenden oder explosionshaltigen Stoffen und Sendungen mit lebenden Tieren.

Für den Inhalt der Sendung ist allein der Absender verantwortlich, für die ZG besteht insoweit keine Prüfungspflicht.

Das von der ZG bediente Zielgebiet ergibt sich aus der Preisliste in der jeweils gültigen Fassung. Ebenso ergibt sich der jeweils aktuelle Preis aus der Preisliste. Durch den Erwerb von Briefmarken kommt zwischen den Parteien kein Beförderungsvertrag zustande.

Entspricht eine Sendung hinsichtlich ihrer Beschaffenheit, Adresse oder in sonstiger Weise nicht der Preisliste in der jeweils gültigen Fassung oder diesen AGB oder ist die Sendung nicht ausreichend frankiert, steht es der ZG frei:

– die Annahme der Sendung zu verweigern
– eine bereits übergebene/übernommene Sendung zurückzugeben oder zur Abholung bereitzuhalten oder
– die Sendung ohne Benachrichtigung des Absenders zu befördern und entsprechendes Nachentgelt zu erheben.

Das Recht der ZG, ein Vertragsangebot abzulehnen, bleibt auch in den anderen Fällen unberührt, soweit dem nicht eine gesetzliche Verpflichtung gegenübersteht.

Ein Beförderungsvertrag kommt für jede einzelne Sendung zustande.

§ 3 Pflichten des Absenders

Die Beförderung setzt die ordnungsgemäße Frankierung der Sendung voraus.

Die Sendung muss vom Absender ausreichend adressiert (Absender/Empfänger je mit Straße, Hausnummer, Postzeitzahl, Ort) sein. Nicht ausreichend ist die alleinige Angabe des Postfaches des Adressaten.

Für Sendungen ist eine derart geeignete Verpackung zu wählen, dass der Transport und die Übergabe vollständig und gefahrlos durch die ZG gewährleistet werden kann. Auf den Wert des Inhalts der Sendung darf die Verpackung keine Rückschlüsse zulassen. Die ZG ist berechtigt, die Beförderung von Sendungen zu verweigern, deren Inhalt, äußere Gestalt oder Beförderung gegen strafrechtliche Bestimmungen verstößt bzw. durch deren Inhalt oder äußere Beschaffenheit Personen verletzt oder Sachschäden verursacht werden können.

§ 4 Pflichten der ZG

Die Zustellung erfolgt unter der auf der Sendung angebrachten Anschrift durch Einlegen in eine für den Empfänger bestimmte, geeignete und ausreichend aufnahmefähige Vorrichtung (z.B. Hausbriefkasten). Sie kann auch durch Aushändigung an den Empfänger, eine im Haushalt des Empfängers wohnende Person oder an eine Person, die der ZG gegenüber schriftlich zum Empfang der Sendung berechtigt ist, erfolgen.

Ist die Ablieferung der Sendung nicht in der in Absatz 1 genannten Weise möglich, kann sie an einen Ersatzempfänger ausgehändigt werden. Dieses sind Angehörige des Empfängers, seines Ehegatten oder andere in den Räumen des Empfängers anwesende Personen, der Inhaber oder Vermieter der in der Anschrift angegebenen Wohnung sowie andere Hausbewohner und Nachbarn des Empfängers, von denen den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zum Empfang der Sendung berechtigt sind.

Ist eine Ablieferung nach den vorstehenden Absätzen 1 und 2 oder anderen von der ZG nicht vorhersehbaren Gründen unmöglich, so unternimmt die ZG am folgenden Werktag einen weiteren kostenlosen Zustellversuch. Ein dritter Zustellversuch wird ebenfalls unternommen, doch ist er für den Absender kostenpflichtig in Höhe eines weiteren Beförderungsentgeltes für diese Sendung.

Sendungen sind unzustellbar, wenn der Empfänger nicht ermittelt werden kann, wenn keine empfangsberechtigte Person im Sinne der Absätze 1 und 2 angetroffen werden konnte oder die Annahme verweigert wurde. Als Annahmeverweigerung gilt auch die Verhinderung der Ablieferung über eine vorhandene Empfangsvorrichtung. Unzustellbare Sendungen werden – sofern sie nicht an den Absender zurückgesandt werden – 6 Monate aufbewahrt und dann vernichtet.

Die ZG ist berechtigt, alle von ihr zuzustellenden Sendungen, die in den Betriebsablauf der Deutschen Post AG gelangten, dort wieder entgegenzunehmen und Sendungen im ausgewiesenen ZG-Zustellgebiet auch mit der Deutschen Post AG zu versenden.

Zwischen der ZG und dem Absender und Empfänger ist keine feste Postlaufzeit vereinbart.

§ 5 Entgelt

Für die Errechnung sich durch die Vertragserfüllung ergebenden Verbindlichkeit des Absenders gegenüber der ZG ist die jeweils aktuell gültige Preisliste maßgeblich. Das Entgelt wird durch die Verwendung der ZG-Briefmarken entrichtet. Der Absender hat keinen Anspruch auf Erstattung der durch ihn erworbenen nicht genutzten Briefmarken.

§ 6 Haftung

Reklamationen über Mängel in der Zustellung hat der Absender innerhalb von 2 Tagen, nachdem er vom Vorhandensein der Mängel Kenntnis erlangte, in Textform gegenüber der ZG geltend zu machen. Reklamationen, die jedoch später als eine Woche nach Zustellende eingehen, bleiben unberücksichtigt.

Die ZG haftet für Schäden, die auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlung oder Unterlassung zurückzuführen sind, die sie oder einer ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen in dem Bewusstsein begangen hat, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten wird. Die Haftung ist insoweit begrenzt auf die vertragstypischen Fälle.

Für im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung entstandene Begleit- und Folgeschäden haftet die ZG nicht. Ferner haftet die ZG nicht für Schäden, die aufgrund höherer Gewalt, insbesondere Naturereignisse, Streiks oder hoheitlicher Verfügungen.

Die Haftung ist auch ausgeschlossen für Schäden an Sendungen, die nicht der in der aktuell gültigen Preisliste aufgeführten Produkt- und Leistungsbeschreibung oder diesen AGB entsprechen, oder Schäden, die aufgrund der natürlichen Beschaffenheit des Sendungsinhaltes, etwa durch Hitze, Kälte oder Luftfeuchtigkeit, entstehen.

Die ZG haftet bei Überschreitung der etwaig vereinbarten Zustellzeiten oder sonstiger Abweichungen in der Zustellung bis zur Höhe des einfachen Betrages der Beförderungsgebühr. Zusätzlich zahlt die ZG dem Absender eine Vertragsstrafe in Höhe des Beförderungsentgeltes für diese Sendung.

§ 7 Ausschlussklausel/Abweichende Regelungen

Alle Ansprüche aus und im Zusammenhang mit dem Beförderungsvertrag müssen von einer der Vertragspartei spätestens innerhalb von drei Monaten seit dem Entstehen in Textform geltend gemacht werden. Erfolgt dieses nicht, verfallen die Ansprüche. Vereinbarungen, die von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, bedürfen der Textform.

§ 8 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, so soll das die Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berühren. Die Vertragsparteien sind verpflichtet zusammenzuwirken, um eine unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.

§ 9 Gerichtsstand

Gerichtsstand für beide Seiten ist Flensburg.

§ 1 Geltungsbereich und Anbieter

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Zustellgesellschaft Schleswig-Holstein mbH

Onlineshop

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen, die Sie bei dem Online-Shop der

Zustellgesellschaft Schleswig-Holstein mbH
Wyker Str. 20-24
24768 Rendsburg

Geschäftsführer: Marc Wendt und Michael Ganz

tätigen.

(2) Das Warenangebot in unserem Online-Shop richtet sich ausschließlich an Käufer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

(3) Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmen somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kunden, die unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen, wird schon jetzt widersprochen.

(4) Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.

(5) Sie können die derzeit gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Website https://nordbrief-rendsburg.de/agb-onlineshop/ abrufen und ausdrucken.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Warenpräsentation im Online-Shop stellt keinen verbindlichen Antrag auf den Abschluss eines Kaufvertrages dar. Vielmehr handelt es sich um eine unverbindliche Aufforderung, im Online-Shop Waren zu bestellen.

(2) Mit Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ geben Sie ein verbindliches Kaufangebot ab (§ 145 BGB).

(3) Nach Eingang des Kaufangebots erhalten Sie eine automatisch erzeugte E- Mail, mit der wir bestätigen, dass wir Ihre Bestellung erhalten haben (Eingangsbestätigung). Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme Ihres Kaufangebots dar. Ein Vertrag kommt durch die Eingangsbestätigung noch nicht zustande.

(4) Ein Kaufvertrag über die Ware kommt erst zustande, wenn wir ausdrücklich die Annahme des Kaufangebots erklären (Auftragsbestätigung) oder wenn wir

die Ware – ohne vorherige ausdrückliche Annahmeerklärung – an Sie versenden.

§ 3 Preise

Die auf den Produktseiten genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile und verstehen sich inkl. Versandkosten.

§ 4 Zahlungsbedingungen; Verzug

(1) Die Zahlung erfolgt momentan nur per Rechnung.

(2) Geraten Sie mit einer Zahlung in Verzug, so sind Sie zur Zahlung der gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verpflichtet. Für jedes Mahnschreiben, das nach Eintritt des Verzugs an Sie versandt wird, wird Ihnen eine Mahngebühr in Höhe von 2,50 EUR berechnet, sofern nicht im Einzelfall ein niedrigerer bzw. höherer Schaden nachgewiesen wird.

§ 5 Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht

(1) Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur dann zu, wenn Ihre Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden ist, von uns nicht bestritten oder anerkannt wird oder in einem engen synallagmatischen Verhältnis zu unserer Forderung steht.

(2) Sie können ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit Ihre Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 6 Lieferung; Eigentumsvorbehalt

(1) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung der Ware von unserem Lager an die von Ihnen angegebene Adresse.

(2) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum.

(3) Wir sind ausnahmsweise nicht zur Lieferung der bestellten Ware verpflichtet, wenn wir die Ware unsererseits ordnungsgemäß bestellt haben, jedoch nicht richtig oder rechtzeitig beliefert wurden (kongruentes Deckungsgeschäft). Voraussetzung ist, dass wir die fehlende Warenverfügbarkeit nicht zu vertreten haben und Sie über diesen Umstand unverzüglich informiert haben. Zudem dürfen wir nicht das Risiko der Beschaffung der bestellten Ware übernommen haben. Bei entsprechender Nichtverfügbarkeit der Ware werden wir Ihnen bereits geleistete Zahlungen unverzüglich erstatten. Das Risiko, eine bestellte Ware besorgen zu müssen (Beschaffungsrisiko), übernehmen wir nicht. Dies gilt auch bei der Bestellung von Waren, die nur ihrer Art und ihren Merkmalen nach beschrieben ist (Gattungswaren). Wir sind nur zur Lieferung aus unserem Warenvorrat und der von uns bei unseren Lieferanten bestellten Waren verpflichtet.

(4) Wenn Sie Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, gilt ergänzend Folgendes:

– Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.

– Sie dürfen die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall treten Sie bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des

Rechnungsbetrages, die Ihnen aus dem Weiterverkauf erwachsen, an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an, Sie sind jedoch zur Einziehung der Forderungen ermächtigt. Soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, behalten wir uns das Recht vor, Forderungen selbst einzuziehen.

– Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.

– Wir verpflichteten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

§ 7 Widerrufsbelehrung

Für den Fall, dass Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, also den Kauf zu Zwecken tätigen, die überwiegend weder Ihrer gewerblichen noch Ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, haben Sie ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Zustellgesellschaft Schleswig-Holstein mbH
Wyker Str. 20-24
24768 Rendsburg

Telefon: 04331 – 464 – 4444
Telefax: 04331 – 464 91 91
E-Mail: kontakt@zgsh.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurück- erhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Ende der Widerrufsbelehrung

(1) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei der Lieferung

– von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (z. B. individualisierte Briefmarken.

(2) Bitte vermeiden Sie Beschädigungen und Verunreinigungen. Senden Sie die Ware bitte möglichst in Originalverpackung mit sämtlichem Zubehör und mit allen Verpackungsbestandteilen an uns zurück. Verwenden Sie ggf. eine schützende Umverpackung. Wenn Sie die Originalverpackung nicht mehr besitzen, sorgen Sie bitte mit einer geeigneten Verpackung für einen ausreichenden Schutz vor Transportschäden, um Schadensersatzansprüche wegen Beschädigungen infolge mangelhafter Verpackung zu vermeiden.

(3) Bitte rufen Sie vor Rücksendung unter 05151 / 96 203-0 bei uns an, um die Rücksendung anzukündigen. Auf diese Weise ermöglichen Sie uns eine schnellstmögliche Zuordnung der Produkte.

(4) Bitte beachten Sie, dass die in den vorstehenden Absätzen 2 und 3 genannten Modalitäten nicht Voraussetzung für die wirksame Ausübung des Widerrufs- rechts sind.

§ 8 Transportschäden

(1) Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte sofort bei dem Zusteller und nehmen Sie bitte schnellstmöglich Kontakt zu uns auf.

(2) Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte keine Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können.

§ 9 Gewährleistung

(1) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richten sich Ihre Gewährleistungsansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechts (§§ 433 ff. BGB).

(2) Wenn Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, beträgt die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche bei gebrauchten Sachen – abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen – ein Jahr. Diese Beschränkung gilt nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht) sowie für Ansprüche aufgrund von sonstigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.

(3) Im Übrigen gelten für die Gewährleistung die gesetzlichen Bestimmungen.

(4) Wenn Sie Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, gelten die gesetzlichen Bestimmungen mit folgenden Modifikationen:

– Für die Beschaffenheit der Ware sind nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibung des Herstellers verbindlich, nicht jedoch öffentliche Anpreisungen und Äußerungen und sonstige Werbung des Herstellers.

– Sie sind verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen 7 Tagen ab Empfang der Ware anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewähr- leistungsansprüche ausgeschlossen.

– Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.

– Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, können Sie nach Ihrer Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

– Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware.

§ 10 Haftung

(1) Unbeschränkte Haftung: Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.

(2) Im Übrigen gilt folgende beschränkte Haftung: Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungs- beschränkung gilt auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen.

§ 11 Alternative Streitbeilegung

Die EU-Kommission hat eine Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung bereitgestellt. Verbrauchern gibt dies die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Ihrer Online-Bestellung zunächst ohne die Einschaltung eines Gerichts zu klären. Die Streitbeilegungs-Plattform ist unter dem externen Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/erreichbar.

Wir sind bemüht, eventuelle Meinungsverschiedenheiten aus unserem Vertrag einvernehmlich beizulegen. Darüber hinaus sind wir zu einer Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren nicht verpflichtet und können Ihnen die Teilnahme an einem solchen Verfahren leider auch nicht anbieten.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.

(2) Auf Verträge zwischen uns und Ihnen ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar unter Ausschluss der Bestimmungen der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG, „UN- Kaufrecht“). Zwingende Bestimmungen des Landes, in dem Sie sich gewöhnlich aufhalten, bleiben von der Rechtswahl unberührt.

(3) Sind Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen, so ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen uns und Ihnen.